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   LAG Schleswig-Holstein, 18.06.2008 - 6 Sa 4/08   

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https://dejure.org/2008,17809
LAG Schleswig-Holstein, 18.06.2008 - 6 Sa 4/08 (https://dejure.org/2008,17809)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.06.2008 - 6 Sa 4/08 (https://dejure.org/2008,17809)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Juni 2008 - 6 Sa 4/08 (https://dejure.org/2008,17809)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigungsschutz, Kündigungsschutzgesetz, Anwendbarkeit, Kleinbetrieb, Anzahl der Arbeitnehmer, Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers, Vertretungsmacht, Vollmachtvorlage, Sittenwidrigkeit, Treuwidrigkeit, Abmahnung, Zwischenzeugnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungslast und Beweislast für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes und für den betrieblichen Geltungsbereich nach § 23 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG); Folgen einer schlüssigen Darlegung der für die entsprechende notwendige Arbeitnehmerzahl sprechenden ...

  • Judicialis

    KSchG § 23 Abs. 1; ; BGB § 138; ; BGB § 174 Satz 1; ; BGB § 180 Satz 1; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungslast hinsichtlich der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer - Kündigungsschutz; Kündigungsschutzgesetz; Anwendbarkeit; Kleinbetrieb; Anzahl der Arbeitnehmer; Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers; Vertretungsmacht; Vollmachtvorlage; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 373/03

    Anwendung des KSchG - Kleinbetriebsklausel - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.06.2008 - 6 Sa 4/08
    Dabei genügt er regelmäßig seiner Darlegungslast, wenn er die für eine entsprechende Arbeitnehmerzahl sprechenden Tatsachen und ihm bekannten äußeren Umstände schlüssig darlegt (BAG 24.02.2005 - 2 AZR 373/03 - NZA 2005, 764).
  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.06.2008 - 6 Sa 4/08
    Das berufliche Fortkommen bei der Beklagten kann durch die Abmahnung nicht mehr behindert werden (vgl. BAG 14.09.1994 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 13).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 355/89

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.06.2008 - 6 Sa 4/08
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes und damit für den betrieblichen Geltungsbereich nach § 23 Abs. 1 KSchG liegt beim Arbeitnehmer (BAG 09.09.1982 - 2 AZR 253/80 - AP BGB § 611 Hausmeister Nr. 1; 18.01.1990 - 2 AZR 355/89 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 9).
  • BAG, 09.09.1982 - 2 AZR 253/80

    Vorlage einer Arbeitgeberstellung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.06.2008 - 6 Sa 4/08
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes und damit für den betrieblichen Geltungsbereich nach § 23 Abs. 1 KSchG liegt beim Arbeitnehmer (BAG 09.09.1982 - 2 AZR 253/80 - AP BGB § 611 Hausmeister Nr. 1; 18.01.1990 - 2 AZR 355/89 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 9).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2016 - 3 Sa 476/15

    Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Beweislast

    Dazu hat er, soweit bekannt und ggf. unter konkreter Benennung der Personen anzugeben, welche Arbeitnehmer zum Kündigungszeitpunkt im Betrieb beschäftigt waren (LAG SchlH 18.06.2008 - 6 Sa 4/08, EzA-SD 19/2008 S. 5 LS).

    Auf die Möglichkeit, sich der vom Gegner benannten Beweismittel zu bedienen, ist der primär Darlegungspflichtige vom ArbG nach § 139 ZPO hinzuweisen, wenn er sie erkennbar übersehen hat (BAG 26.06.2008 EzA § 23 KSchG Nr. 32; LAG SchlH 18.06.2008 - 6 Sa 4/08, EzA-SD 19/2008 S. 5 LS).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2019 - 3 Sa 63/18

    Anwendbarkeit des KSchG - Kleinbetrieb - gemeinsamer Betrieb

    Dazu hat er, soweit bekannt und ggf. unter konkreter Benennung der Personen anzugeben, welche Arbeitnehmer zum Kündigungszeitpunkt im Betrieb beschäftigt waren (LAG SchlH 18.06.2008 - 6 Sa 4/08, EzA-SD 19/2008 S. 5 LS).

    Auf die Möglichkeit, sich der vom Gegner benannten Beweismittel zu bedienen, ist der primär Darlegungspflichtige vom ArbG nach § 139 ZPO hinzuweisen, wenn er sie erkennbar übersehen hat (BAG 26.06.2008 EzA § 23 KSchG Nr. 32; LAG SchlH 18.06.2008 - 6 Sa 4/08, EzA-SD 19/2008 S. 5 LS).

  • ArbG Köln, 28.01.2022 - 19 Ca 4774/21
    Da der Arbeitnehmer jedoch in der Regel keine oder nur eine ungenaue Kenntnis über die Strukturen und Verhältnisse in der Belegschaft hat, geht das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung von einer abgestuften Darlegungslast und Beweislast nach dem Prinzip der Sachnähe und des Sphärengedankens aus (BAG vom 23.03.1984, 7 AZR 515/82; vom 18.01.1990, 2 AZR 355/89; vom 24.02.2005, 2 AZR 373/03; vom 15.03.2001, 2 AZR 151/00; vom 26.06.2008, 2 AZR 264/07; vom 23.10.2008, 2 AZR 131/07; vom 02.03.2017, 2 AZR 427/16; LAG Hamm vom 03.04.1997, 4 Sa 693/96; LAG Schleswig-Holstein vom 18.06.2008, 6 Sa 4/08, juris; Ascheid/Preis/Schmidt/Moll, 6. Aufl. 2021, KSchG § 23 Rn. 84).
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